AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

FERMIS GbR, Inhaber: Viktoria Bortsch, Jasmin Sulerz, Christopher Franke, Kaiserin-Augusta-Allee 6, 10553 Berlin

(im FolgendenFERMIS genannt) gegenüber Verbrauchern

1. Allgemeines

1.1. Für Rechtsgeschäfte mit FERMIS, insbesondere für alle Angebote und Verträge von FERMIS, sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist und anerkannt wird.

1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.

1.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Preise

2.1. Die auf der Homepage von FERMIS genannten Preise sind unverbindlich. Der Vertrag kommt nur zu dem Preis, den FERMIS in seiner Auftragsbestätigung nennt, zustande.

3. Lieferung

3.1. FERMIS liefert nach dem üblichen technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Änderung und/oder Verbesserung der Konstruktion, geringfügige Abweichungen in der Farbe oder Form bleiben FERMIS vorbehalten und sind damit vertragsgerecht.

3.2. FERMIS ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.3. Die Lieferung erfolgt ab Lager FERMIS einschließlich Verpackung. Die Art der Verpackung ist FERMIS überlassen.

3.4. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet FERMIS nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für entferntere oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt.

3.5. Lieferfristen führen nur dann zur Anwendbarkeit der Rechtsfolge des § 323 Abs. 2 Ziffer 2 BGB (Entbehrlichkeit der Fristsetzung für einen Rücktritt) wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

4. Warenbeschaffenheit, Untersuchungs- und Rügepflicht

4.1. Anwendungstechnische Beratung gibt FERMIS nach bestem Wissen aufgrund ihrer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von den eigenen Prüfungen und Versuchen.

4.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei FERMIS geltend zu machen und zu begründen. Durch sie wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbunden.

4.3. Bei berechtigten Beanstandungen wird FERMIS eventuelle Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach ihrer Wahl die Ware entweder Ersatzware liefern oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen.

4.4. Für Schäden, die durch Einhaltung der Prüfpflichten des Kunden hätten vermieden werden können, ist jede Haftung von FERMIS ausgeschlossen.

4.5. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden entstehen, haftet FERMIS nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. In diesem Falle ist die Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Höhere Gewalt

5.1. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden. Überschwemmungen. Verfügungen von hoher Hand, — auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen — sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien FERMIS für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.

5.2. Solche Ereignisse berechtigen FERMIS, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

6. Zahlung und Aufrechnung/Zurückbehaltung

6.1. Die Preise gelten ab Geschäftsadresse Berlin brutto.

6.2. Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind sie – auch bei Teilleistungen – sofort ohne Abzug eingehend bei FERMIS zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn FERMIS über den Gegenwert frei verfügen kann, Gebühren, Diskont, Inkassospesen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. FERMIS ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu fordern.

6.3. Der Abzug von Skonti oder Rabatten ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.

6.4. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet.

6.5. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen FERMIS, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.6. Bei verspäteter Zahlung werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bis auf weiteres Verzugszinsen berechnet, die 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen.

6.7. Kraft Gesetzes gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er Leistungen von FERMIS nicht binnen 30 Tagen seit Zugang von Ware und Rechnung bezahlt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist FERMIS berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluß oder bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluß. In diesem Fall ist FERMIS ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.

6.8. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von FERMIS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden.

7. Schadenersatzansprüche bei Nichtabnahme der Ware

7.1. Bei Nichtabnahme bestellter Ware oder bei Einbehalt der Ware wegen Zahlungsverzuges ist FERMIS berechtigt, als pauschalierten Schaden 40% des Wertes schon beim Lieferanten in Arbeit befindlicher oder bereitgestellter Ware und 20% vom Wert des noch nicht abgerufenen Abschlussrestes zu fordern für entstandene Kosten, Rohwarenpreisrisiko und entgangenen Gewinn. Es steht dem Kunden frei, darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden von FERMIS niedriger ist.

7.2. Das Recht zum Geltendmachen weiteren Schadens ist FERMIS durch vorstehende Klausel nicht abgeschnitten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von FERMIS.

8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Andere Verfügungen, insbesondere Weitergabe jeder Art, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ware sind unverzüglich bei FERMIS schriftlich unter Beifügung einer vollständigen Ablichtung des Pfändungsprotokolls und/oder sonstiger Belege anzuzeigen. Sofern FERMIS die Ware wegen der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung oder sonst unsachgemäßer Behandlung zurücknimmt, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Dadurch entstehende lnterventionskosten von FERMIS gehen zu Lasten des Kunden.

8.3. Übersteigt der Wert von FERMIS gegebenen Sicherung deren Gesamtforderungen um mehr als 20%, verpflichtet sich FERMIS auf Verlangen des Kunden zur Freigabe vollständig bezahlter Ware nach Wahl von FERMIS.

9. Rechte der Kunden bei Mängeln der Ware

9.1. Innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung der Neuware haftet FERMIS dafür, dass die Ware frei von Mängeln ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern. Fehler, die durch Abnutzung, nicht fachgerechter Montage und/oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst, wenn diese Fehler innerhalb des ersten Jahres nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die – nicht auf das Verhalten von FERMIS zurückgehend – durch unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, eigenmächtige Änderungen oder ähnliche, in der Sphäre des Kunden liegende Umstände verursacht werden.

9.2. Eine besondere Beschaffenheit der von FERMIS verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Montageanweisung für die Ware zu beachten und strikt zu befolgen. Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Benutzung oder Behandlung der Ware durch den Kunden herrühren, haftet FERMIS nicht.

9.4. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich erfolgen. Insbesondere offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 10 Tagen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen FERMIS ausgeschlossen.

9.5. Ansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf Nacherfüllung beschränkt, und zwar nach Wahl von FERMIS auf das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzleistung. FERMIS ist zu dieser Nacherfüllung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird FERMIS diese Möglichkeit verweigert, so ist FERMIS insoweit von der Nachbesserung und von weiteren Mängelansprüchen befreit. Ein Recht zum Rücktritt oder zur Minderung hat der Kunde nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung von FERMIS fehlgeschlagen ist.

9.6. Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gegen FERMIS bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.7. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnützung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach Sinn und Zweck des Vertrages nicht vorausgesetzt sind, bzw. auf unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsmaßnahmen durch den Kunden zurückzuführen sind.

9.8. Die Vorschriften der §§ 478 und 479 BGB über die Rückgriffsansprüche bleiben unberührt mit der Maßgabe, dass Schadensersatz von FERMIS nur geschuldet ist, wenn der Mangel auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FERMIS beruht und /oder der Schaden in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.

10. Herstellergarantie

10.1. FERMIs übernimmt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausdrücklich die Herstellergarantie gegenüber dem Kunden nicht mit. Der Kunde hat damit in diesen Fällen ausschließlich einen Anspruch gegen den Hersteller im Rahmen und im Umfang der von diesem gewährten Herstellergarantie.

10.2. Die Herstellergarantie ist in vielen Fällen eingeschränkt und erfasst nur den Materialersatz. Der Kunde bleibt damit zur Bezahlung der Leistungen von FERMIS im Garantiefall verpflichtet.

11.  Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

11.1. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch FERMIS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FERMIS beruhen, gelten die vorstehend unter Ziffer 9 genannten Ausschluss- und Haftungsbegrenzungen nicht.

11.2. Gleiches gilt auch bei der Verletzung einer Kardinalspflicht aus dem Vertrag, sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung.

12. Besondere Bedingungen beim Fernabsatz

12.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten ausschließlich dann, wenn sie von uns Ware im Rahmen von Fernabsatzgeschäften, also bspw. über das Internet, per Email, per Telefon oder postalisch erwerben.

12.2. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Kosten für den Rückversand ist vom Ihnen als Kunde zu tragen.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.3. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Spezialanfertigungen).

13. Anwendbares Recht

13.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen FERMIS und Kunden unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.

13.2. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung aufgrund von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsschluss – entfalten keine Wirkung.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen zur Folge.

14.2. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung des Sinnes und des Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg herbei zu führen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.